Wissenswertes und Kleingedrucktes
Kunstdünger ändert halbjährlich sein Programm. Das Halbjahr orientiert sich am sächsischen Schuljahr. Die jeweiligen Formate werden verbindlich gebucht. Ferienzeiten und Feiertage sind Schließzeiten. Ein späterer Einstieg ist mit Absprache möglich und wird kostenanteilig berechnet.
Die Teilnahme an Kunstdünger-Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung, oder der der Eltern.
Die Teilnahme ist von der vertraglich verbindlichen Anmeldung abhängig. Liegt diese nicht vor, ist der Besuch nicht möglich. Davon ausgeschlossen sind Schnupperstunden. Nicht wahrgenommene Kurszeiten entfallen und können nicht nachgeholt werden. Bei absehbar längerer Krankheit finden wir einen geeigneten Ausgleich. Wenn von Kunstdünger-Seite wegen Krankheit Kurszeiten abgesagt werden müssen, wird zuerst für Vertretung, oder in Absprache mit den Teilnehmenden für Nachhole-Termine gesorgt. Ist dies nicht möglich, werden Gebühren anteilig zurückgezahlt.
Kunstdünger übernimmt für beschmutzte oder beschädigte Kleidung keine Haftung, darum ist angemessene Kleidung empfehlenswert. Persönliche Dinge müssen eigenständig beaufsichtigt werden, da für sie ebenfalls nicht gehaftet wird.
Die entstandenen Werke sind Eigentum der jeweiligen Macher:innen. Kunstdünger behält sich aber die zeitweise Leihgabe für Ausstellungen, oder die Verwendung von Motiven für Veröffentlichungen vor. Alle Mitarbeitenden von Kunstdünger haben das Recht zu fotografieren. Es werden aber ohne ausdrückliche Erlaubnis keine Gesichter veröffentlicht.
Alle verhalten sich respektvoll miteinander. Rücksichtsloses Verhalten kann zum Ausschluss an den Veranstaltungen ohne Gebührenrückgabe führen.